Die Stromnetzentgeltverordnung – Ein Fall für den Verbraucherschutz
Mit einer recht dreisten Aktion hat die Bundesregierung große Stromkunden zu Ungunsten von Privathaushalten und kleinen Unternehmen entlastet. Dies geschah durch eine Änderung in der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Diese Änderung ist auch in Fachkreisen zunächst unbemerkt geblieben, da sie heimlich still und leise auf den letzten Drücker eingefügt wurde. Durch die Änderung der Stromnetzentgeltverordnung verteuert sich die Stromrechnung für kleine Verbraucher zum Teil deutlich, wie aus aus beispielhaften Berechnungen der Stromnetz-Betreiber hervorgeht.
Anlässlich der Energiewende in Europa nahm die Bundesregierung eine Änderung der StromNEV vor, mit der vor allem große Unternehmen entlastet werden. Man kann auch von einer versteckten Subvention sprechen.
Durchgeführt wurde die Änderung an der StromNEV durch die Energieexperten der schwarz-gelben Koalition. Diese hatten im Sommer bei der Verabschiedung des Energiepaketes im Rahmen des Atomausstiegs eine Änderung der sogenannten Stromnetzentgeltverordnung untergebracht.
Die Änderungen der Stromnetzentgeltverordnung sehen fologendes vor:
Unternehmen, die mehr als 100.000 kwh pro Jahr verbrauchen, müssen die fälligen Netzgebühren, die für die Durchleitung des Stroms sowie Wartung und Ausbau der Stromleitungen erhoben werden, nur noch zu 0,05 Cent pro Kilowattstunde mitfinanzieren.
Firmen die einen höheren Stromverbrauch von 10 Gigawattstunden und darüber haben, zahlen noch weniger: 0,025 Cent pro Kilowattstunde.
Eine Befreiung von der Gebür, für Unternehmen die mehr als 7000 Stunden im Jahr an den Netzen hängen, sind künftig komplett von der Abgabe befreit. Hierzu heisst es in der Stromnetzentgeltverordnung im Paragraf 19 Sonderformen der Netznutzung:
Erreicht die Stromabnahme aus dem Netz der allgemeinen Versorgung für den eigenen Verbrauch an einer Abnahmestelle die Benutzungsstundenzahl von mindestens 7 000 Stunden und übersteigt der Stromverbrauch an dieser Abnahmestelle 10 Gigawattstunden, soll der Letztverbraucher insoweit grundsätzlich von den Netzentgelten befreit werden.
Auszug aus der Stromnetzentgeltverordnung .
Geschätzt wird, dass die Strompreise nur durch die Umverteilung der Netzgebüren auf Privatkunden und kleine Verbraucher um 0,75 bis sogar 1,0 Cent pro Kilowattstunde steigen könnte. Bei einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 bis 4.000 kwh im Jahr würde der “Netzaufschlag” bis zu 40 Euro mehr pro Haushalt bedeuten.
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Zitat Anfang:
“… Unternehmen die mehr als 7000 Stunden im Jahr an den Netzen hängen, sind künftig komplett von der Abgabe befreit.”
Stimmt nur wenn die Benutzungsstundenzahl BSZ größer als 7000h ist, und die ist so definiert: Jahresverbrauch/Spitzenlast(im Jahr)= BSZ, oder anders gesagt, wenn ein viel Strom verbrauchendes Unternehmen mehr als 10 GWh im Jahr schön gleichmäßig verbraucht, als bei 10 GWh mit etwa 1400 KW Spitzenlast, erhält man 7142 h BSZ. Das schaffen die wenigsten, wäre aber interessant, wie viele.